Angebot an die Betriebe
- Kostenlose gesamtbetriebliche Beratung.
- Mehraufwand auf den Betrieben wird nach einheitlichen marktüblichen Tarifen entschädigt.
- Projektspezifische Anforderungen, welche sich von denjenigen der laufenden Programme von Bund und Kanton unterscheiden, werden im Rahmen einer Ausnahmebewilligung seitens der Verwaltung legalisiert (Artikel 25a der Direktzahlungsverordnung).
Als wesentliche Rahmenbedingung für das Projekt gilt, dass die Betriebe im Rahmen des Pilotprojektes vom Bundesamt für Landwirtschaft teilweise von den Standarderhebungen und -kontrollen sowie bei Bedarf von den ÖLN- und DZV-Anforderungen und -Kontrollen befreit werden.
Anforderungen an die Betriebe
- Der/die BetriebsleiterIn stellt 4-6 Arbeitstage pro Jahr für das Projekt zur Verfügung.
- Bereitschaft des Betriebsleiters bzw. der Betriebsleiterin, sich an einem thematischen Arbeitskreis in der Region sowie an jährlich 2 Projektsitzungen zu beteiligen (im Rahmen des genannten Zeitaufwandes).
- Bereitschaft, die wichtigsten Daten des Betriebes für anonyme Auswertungen zur Verfügung zu stellen.
- Erstellung einer Vollkostenrechnung (im Rahmen eines Kurses, Aufwand ca. 2-3 Arbeitstage).